„Straftat Volksverhetzung“ in Deutschland - ist das ein Gesetz aus der Nazi-Zeit?
Holocaust und Demokratie?
Er ist einer der angesehensten Juristen der Bundesrepublik und gilt als strenger Hüter von Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Wenn einer wie er in einer öffentlichen Veranstaltung gefragt wird, ob die Leugnung des Holocaust strafbar bleiben soll, erwartet man gespannt die Antwort. Und dann kommt es: Wolfgang Hoffmann-Riem, bis zum April Richter am Bundesverfassungsgericht und ehemals Justizsenator in Hamburg, sagt: „Wäre ich Gesetzgeber, würde ich die Leugnung des Holocaust nicht unter Strafe stellen.“ Hätte er als Verfassungsrichter dazu eine Entscheidung treffen müssen, „hätte ich mich schwer getan“. Hoffmann-Riem begründet seine Haltung nur kurz: Mit der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung werde nicht das Rechtsgut geschützt, das geschützt werden soll. Gemeint ist vor allem die Menschenwürde. Das Bundesverfassungsgericht habe sich, sagt Hoffman-Riem, bislang „nicht sehr eingehend“ mit der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung befasst. Aber womöglich gebe es dazu „mal eine neue, grundlegende Entscheidung“.
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Für Hoffmann-Riem ist der Umgang mit der Holocaust-Leugnung ein Beispiel für punktuell übertriebene Härte des Rechtsstaats in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus. Die streitbare Demokratie, rät der einstige Verfassungsrichter, sollte es unterlassen, „durch Repression Märtyrer zu schaffen“.
Tagesspiegel
Meinungsfreiheit "made in USA"
WDR 5 Politikum - Cosmopolitikum 22.12.2022 In den USA reicht Meinungsfreiheit traditionell sehr weit. Dort ist beispielsweise, anders als bei uns, Holocaustleugnung nicht strafbar. Katrin Brand findet: Die US-Version der Meinungsfreiheit führt inzwischen zu bizarren Auswüchsen. JDU
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