Donnerstag, 20. April 2023

20.04.2023, Donnerstag - Rundfunkbeitrag

Verfassungswidrig: Rundfunkbeitrag

Am 18. Juli 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht über den Rundfunkbeitrag. Dieser beträgt zurzeit 18,36 Euro im Monat und muss für Wohnungen und Betriebsstätten entrichtet werden. Keine Rolle spielt seit 2013 die Tatsache, ob man ARD, ZDF und Deutschlandradio nutzt und ein Empfangsgerät bereithält. Der Rundfunkbeitrag finanziert das Programm auf Basis eines solidarischen Modells.

Das haben die Richter 2018 weitestgehend abgenickt. Doch die Karlsruher Entscheidung hat die Diskussionen über die Rechtsnatur der Abgabe nicht verstummen lassen. Die Wirtschaftsjuristin Michelle Michel von der Universität Kassel kommt in ihrer jüngst veröffentlichten Doktorarbeit zu dem Ergebnis, dass der Rundfunkbeitrag in seiner derzeitigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Ihre Dissertation „Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?“ erschien 2022 bei kassel university press und ist über die Deutsche Nationalbibliothek im Volltext frei zugänglich. ...  FAZ

 

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